DEA verzichtet auf das Feld Schwedeneck-See

Wieder eine gute Nachricht für die Umwelt in Schleswig-Holstein.
DEA (Deutsche Erdoel AG) verlässt das Feld Schwedeneck-See (Bild-Quelle: Stop-Fracking-Kiel.de) zum Ende März 2017, also per sofort.
Einen weiteren Antrag auf Bewilligung wird nach Auslaufen der letzten Bewilligung aus witschaftlichen Gründen offensichtlich nicht geben.

Seit dem Jahr 2000 wird dort schon kein Öl mehr gefördert.
Ob sich eine neue Förderung von fossilen Brennstoffen lohnt wurde im Zeitraum von 2013 bis März 2017 geklärt.

Wieder ein kleiner Sieg der Gegner auf einem langen Weg zum bedingungslosen Fracking-Verbot.
Auch der Energiewendeminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein erklärt dazu:

Wir müssen aufhören, um jeden Preis auf Öl und Kohle zu setzen.

 

In Schleswig-Holstein wurden alle 13 aktiven Bergbauberechtigungen aus dem Jahr 2013 zur Aufsuchung bzw. Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl oder -gas zurückgegeben oder durch das Landesamt Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) widerrufen worden.

Weitere Details dazu können in der Medien-Information(Pressemitteilung) 01.04.2017 nach lesen werden: AAufgabe Feld-Schwedeneck(PDF)

Wir freuen uns für die Umwelt und werden weiterhin bedingungslos gegen Fracking aktiv bleiben.

Geheimpolitik des LBEG behindert Klärung von Bergschäden | Kein Fracking in der Heide!

Risse im Haus? Die Bürger können sich im Falle von Schäden durch Erdölbohrungen nicht wehren, wenn das Landesbergamt weiterhin wie ein Geheimbund agiert. Der Wirtschaftsminister und die Behörde müssen dringend für eine offene und transparente Unterrichtung der Öffentlichkeit sorgen, sonst bleiben Beweislastumkehr und Bergschadensvermutung stumpfe Schwerter. Im Schadensfall steht der Bürger auf verlorenem Posten.

Zu dieser Erkenntnis kamen die über fünfzig Teilnehmer, die der Einladung der BI „Kein Fracking in der Heide“ zu einer Informationsveranstaltung in Seevetal gefolgt waren.
…weiter lesen…

Quelle: Geheimpolitik des LBEG behindert Klärung von Bergschäden | Kein Fracking in der Heide!

global frackdown in Bergedorf

Das globale Netzwerk der Fracking-Gegner veranstaltet heute an hunderten Orten weltweit Aktionen gegen Fracking.

Wir sind dabei!

global frackdown in Bergedorf

global frackdown in Bergedorf

Fracking ist eine risikoreiche, gefährliche Fördermethode, mit der Industrie und Politik noch mehr fossile Brennstoffe aus dem Untergrund holen wollen.
Und das, obwohl der Bergbau mit Fracking die Lebensgrundlagen bedroht – mit Gift im Wasser zum Trinken, in der Luft zum Atmen, im Boden zum
Ackern – und das Klima selbst ganz unmittelbar durch Methanausstoß.
Schon heute hat Fracking nachweislich tausende Schadens- und Krankheitsfälle verursacht. Und der methanbedingte Klimawandel ist heute schon beängstigend.


Fracking soll doch jetzt in Deutschland verboten sein.
Stimmt das etwa nicht?

Nein, das stimmt so nicht. Im Sommer 2016 hat die Regierung die
Fracking-Gesetzgebung beschlossen. Demnach wird Fracking z. B. in
Sandgestein jetzt sogar ausdrücklich erlaubt.


Weitere Details können unserem Flyer entnommen werden.
Flyer zum global frackdown

Bundesweite Großdemonstrationen am 17.09.2016

TTIP2016_Banner_1920x1080_Master

Nach der großen bundesweiten Demonstration am 10. Oktober 2015 mit 250.000 Menschen in Berlin und der Demonstration mit 90.000 Menschen in Hannover anlässlich des Treffens zwischen Obama und Merkel am 23. April 2016 haben wir den Druck auf die Bundesregierung und die EU-Kommission weiter erhöht. Mit Erfolg: Die TTIP-Befürworter/innen sind in die Defensive geraten.

Mehr unter: Bundesweiter Demo Tag – http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/

Demonstration in Hamburg: 12 Uhr Rathausmarkt

Fracking-Gesetz schadet Mensch und Um­welt

Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg fordert ausnahms­loses Fracking-Verbot

Menschenmenge, Stopp-Fracking-Banner

Seit Jahren wehren sich die Menschen landauf, landab gegen Fracking, wie hier in Hamburg-Bergedorf im April 2013

Am heutigen Freitag hat die Mehrheit der Regierungsfraktio­nen im Deutschen Bundestag das Fracking-Gesetz­paket ver­abschiedet. Damit ist diese risikoreiche und gefährli­che Tech­nik zur Öl- und Gasförderung aller­dings nicht – wie vielfach suggeriert – verboten. Viel­mehr ist Fracking jetzt in bestimm­ten Lagerstätten so­gar ausdrücklich erlaubt. Ham­burger Fracking-Kritikerinnen und -Kritiker bezeichnen das Gesetz als Mogelpa­ckung, weil mit ihm weiterhin alle Risiken des Fracking – von Trink­wasser-Verschmutzungen über Erd­beben und Gefähr­dung der menschlichen Gesundheit bis hin zum beschleunig­ten Kli­mawandel – in den Wind ge­schlagen werden.

Mit dem neuen Gesetz wird – von einigen Ausnahmen abge­sehen – das so genannte „unkonventionelle Fracking“ zu­nächst verboten. Gemeint ist damit das Aufbrechen von Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestei­nen mit einer ein­gepressten Wasser-Sand-Chemikalien-Mischung. Mit dem Kunstbegriff vom „konventionellen Fracking“, ei­ner Erfindung der Wirtschaftsminister Gabriel und Lies (beide SPD), haben es die Fracking-Befürwor­ter aber geschafft, insbe­sondere das Fracking im dichten Sandstein – zur Ausbeutung von Tight Gas und Tight Öl – nun ausdrücklich als genehmigungsfähig zu deklarieren. Da­bei übergehen sie geflissentlich, dass nicht nur die Bundesbehör­de für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), son­dern selbst die Gas-Industrie die Tight-Lagerstätten als unkonven­tionell bezeichnen.

Die Risiken und Gefahren der Fracking-Technik bestehen aber unabhängig von der Gesteinsart, aus der Öl und/oder Gas gefördert werden sollen. Eine Un­terscheidung in „gutes“ konven­tionelles und „gefährlicheres“ unkonven­tionelles Fracking ist daher nichts als politisch moti­vierte Augenwi­scherei. „Es liegt auf der Hand, dass diese Wortklau­berei le­diglich einen wirtschaftlichen und keinerlei wis­senschaftlichen Hintergrund hat: Sie ist maßgeschnei­dert für Niedersachsen, wo be­kanntlich das meiste Erd­gas geför­dert wird – und zwar aus dichtem Sandstein“, erklärt Dr. Dietmar Goetz, Geologe in der BI FFH, und ergänzt: „Mit der Fracking-Tech­nik können sowohl Erdgas als auch Erd­öl aus verschiedenen Formatio­nen – z. B. Schiefer, Sand­stein oder auch Kohleflöz­gesteinen – gewonnen werden. Die damit verbundenen Risi­ken und Gefahren sind aller­dings immer dieselben, weil die Technik des Aufbrechens immer diesel­be ist.“

Das Fracking zur Förderung von Tight-Gas bzw. -Öl, jetzt ver­brämt als „gutes Fracking“, hat in Norddeutschland in den letzten Jahrzehnten an die 370 Mal stattgefunden. In Nieder­sachsen hat die Erd­gasförderung nachweislich bereits mehr­fach zu Kontami­nationen von Grund­wasser und Böden und zu Erdbeben ge­führt. Dar­über hinaus gibt ein neuerdings ge­häuftes Auftreten von typischen Krebserkrankungen auch in deutschen Erdgas-Fördergebieten Anlass zu allerhöchster Besorgnis – eine Ent­wicklung, die be­reits in den Frac-Gebie­ten der USA auffällig geworden ist. Günter Pagels von der BI FFH bilanziert: „Statt jetzt im Schatten von Brexit und Fuß­ball-EM ein Gesetz zu erlassen, um weitere fossile Brennstof­fe mit Fracking aus dem Boden zu holen und damit die Ge­sundheit der Men­schen zu gefährden und den Klimawandel weiter anzuheizen, müssen wir schleunigst die Energiewende voranbringen, Energie-Effizienz steigern und Maßnahmen er­greifen, um die in Paris beschlossenen Klimaziele zu errei­chen.“

Das Fracking-Rechtsänderungspaket war im April 2015 von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) vorge­legt worden. Nach kurzer, heftiger Debatte scheiterte die ge­plante Verabschiedung des Gesetzes und der Entwurf lande­te im Juli 2015 bei den Fraktionss­pitzen der Regierungsfrak­tionen, Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD). Dort verweil­te er, scheinbar unbearbeitet, bis letzte Woche. Am Mittwoch letzter Woche trumpfte die Öl- und Gasindustrie bei der Jah­resversammlung ihres Verbandes BVEG (Bundes­verband Erdgas, Erdöl und Geothermie e. V.) auf und kündig­te an, Fracking-Vorhaben, die sich in der Pipeline stauten, zur Not „mit der Brechstange“ durchsetzen zu wollen. Eiligst wur­de die Abstimmung über das Fracking-Rechtsänderungspa­ket am letzten Dienstag als Zusatzpunkt auf die Tagesord­nung des Bundestagsplenums gesetzt. Und erst gestern, einen Tag vor der Abstimmung, lag das revidierte Änderungs­paket den Abgeordneten vor, die heute abgestimmt und damit grünes Licht für Fracking gegeben haben.

Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird Umfra­gen zufolge von rund vier Fünfteln der bundesdeut­schen Be­völkerung abgelehnt. Der Vorstoß, das Gesetzpaket jetzt im Hauruck-Verfahren noch schnell vor der Som­merpause vom Stapel zu lassen, hatte einen Sturm der Entrüstung bei den Fracking-Kritikern ausgelöst. Die BI FFH hatte zuletzt in offe­nen Briefen an die beiden Bundestagsabgeordneten des Wahl­kreises Hamburg-Süd, Dr. Herlind Gundelach und Metin Hak­verdi, appel­liert, dieses Fracking-Gesetz heute im Bun­destag abzu­lehnen. Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern seit Jahren ein uneingeschränktes Fracking-Verbot für fossile Brennstoffe und haben bereits Widerstand gegen kommende Frac-Vorha­ben angekündigt.

Siehe auch:

„Erlaubnisfeld Vierlande“ erstmal wieder sicher, aber wie lange?

Die Konzerntochter BEB verzichtet auf die Verlängerung ihrer Aufsuchungserlaubnis. „Kein Potenzial“, sagt Sprecher Klaus Torp.
Das ist ein großer Schritt in Richtung FrackingFreies Hamburg, aber eben nur ein Schritt, der keinen festes Schuhwerk hat…
…„Völlige Entwarnung kann es allerdings erst geben, wenn Fracking gesetzlich verboten ist“ sagt Carin Schomann, eine unser Mitstreiterinen.
Quelle: http://bergedorfer-zeitung.de/vier-und-marschlande/article206862777/Aufsuchungserlaubnis-ExxonMobil-zieht-sich-zurueck.html

 

Die BI-FFH fordert den Hamburger Senat auf, sich eindeutiger als bisher von jeglicher Form des Frackings zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl/Erdgas zu distanzieren.

Eventuelle neue Anträge auf bergrechtliche Erlaubnisse zur Exploration oder Gewinnung von Erdöl bzw. Erdgas sollen zukünftig nicht nur umgehend veröffentlicht werden. Vielmehr müssen sie auch abgelehnt werden,  weil ihnen nachweislich öffentliche Interessen gem. §11 Nr. 10 Bundesberggesetz entgegenstehen.

Die BI FFHamburg wird die
Wirtschaftsbehörde als oberste hamburgische Bergbehörde auffordern, das LBEG als Genehmigungsbehörde schriftlich anzuweisen, keine Erlaubnisse oder Bewilligungen zu erteilen, wenn Fracking nicht sicher ausgeschlossen ist.

Darüber hinaus erwarten wir, dass die Regierung der Freien und Hansestadt Hamburg jetzt im aktuell laufenden Gesetzgebungsprozess für ein bundesweites Frackingverbot einsetzt.
Fracking, also die extreme Art, dem Untergrund noch mehr Kohlenwasserstoffe als ohnehin schon abzuringen, steht dem Gebot der Stunde entgegen:
Im Angesicht des gefährlichen Klimawandels so schnell wie möglich aus der fossilen Wirtschaftsweise auszusteigen und klimaneutrale Energieformen voranzubringen.

Die Welt mag vielleicht durch steigende Temperaturen und Meeresspiegel nicht untergehen, Hamburg aber schon.

Thomas D. erklärt Fracking – in nur 180 Sekunden | Campact Blog

Mehr mit Video unter: http://blog.campact.de/2015/10/thomas-d-erklaert-fracking-in-nur-180-sekunden/

Kurz und knackig erklärt Thomas D, Mitglied der Fantastischen Vier und Moderator von „Wissen vor acht“ das komplexe Thema Fracking. In nur 3 Minuten bekommen wir Einblicke in die gefährliche Fracktechnik – und erfahren von den Risiken für Mensch und Natur.
Quelle: Thomas D. erklärt Fracking – in nur 180 Sekunden | Campact Blog

 

WordPress theme: Kippis 1.15