1. Erlaubnisakte Vierlande

09.05.2013 | Nach einem Antrag auf Akteneinsicht n. Hamburger Transparenzgesetz am 18.12.2012 gab die federführende Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI; Hamburgisches Wirtschaftministerium) am 05.02.2013 zunächst nur einen Bruchteil der zu veröffentlichenden Akten preis:

Weiteres Nachfassen bewirkte, dass die BWVI am 20.03.2013 die angeblich vollständige „Erlaubnisakte Vierlande“ herausgab:

Es wird weiterhin angezweifelt, dass die BWVI wirklich sämtliche Unterlagen in der gebotenen Vollständigkeit (nach Schwärzung von personenbezogenen Daten und geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Antragstellerin) herausgegeben hat. Darum befasst sich zurzeit der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Kasus.

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