09.05.2013 | Nach einem Antrag auf Akteneinsicht n. Hamburger Transparenzgesetz am 18.12.2012 gab die federführende Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI; Hamburgisches Wirtschaftministerium) am 05.02.2013 zunächst nur einen Bruchteil der zu veröffentlichenden Akten preis:
- Aufsuchungsantrag Vierlande, geschwärzt, 18.11.2011
- Stellungnahme der BSU, 06.08.2012
- Aufsuchungserlaubnis Erlaubnis, Bescheid vom 14.12.2012
- Stellungnahme EMPG n. § 7 Nr. 4 Hmg TG, geschwärzt, 25.01.2013
Weiteres Nachfassen bewirkte, dass die BWVI am 20.03.2013 die angeblich vollständige „Erlaubnisakte Vierlande“ herausgab:
- Erlaubnisakte Vierlande, 20.03.2013
Es wird weiterhin angezweifelt, dass die BWVI wirklich sämtliche Unterlagen in der gebotenen Vollständigkeit (nach Schwärzung von personenbezogenen Daten und geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Antragstellerin) herausgegeben hat. Darum befasst sich zurzeit der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Kasus.