Was ist Fracking?

Fracking ist eine Methode, bei der sogenanntes Frac-Fluid unter hohem Druck (bis zu 1500 bar) in gashaltige Gesteinsschichten eingepresst wird. Dadurch wird das Gestein rund um das Bohrloch aufgesprengt und das darin eingeschlossene Erdgas kann mit dem zugeführten Wasser abgepumpt werden. Üblicherweise werden bei dieser „unkonventionelle Erdgasförderung“ genannten Methode horizontal abgelenkte Bohrungen eingesetzt, die die Lagerstätte horizontal durchziehen und unterirdisch viele Quadratkilometer erschließen.

Das Frac-Fluid besteht aus vielen Hektolitern Wasser (in der Regel Trinkwasser aus dem nächstgelegenen Wasserwerk), einigen Tonnen Sand (um die aufgesprengten Risse im Gestein offen zu halten) und einem auf die jeweilige geologische Situation abgestimmtes Gemisch von Chemikalien. Etwa 700 Substanzen kommen für Frac-Fluide in Frage, rund ein Zehntel von ihnen ist hochgiftig und z.B. krebserregend oder erbgutverändernd. Die genaue Zusammensetzung wird von den Erdgasfirmen als Betriebsgeheimnis bezeichnet und der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben.

HydroFrac
(Quelle: 
http://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AHydroFrac.png)

 

Bei der Erdgasförderung wird ein Teil des giftigen Frac-Fluid mitgefördert, zusammen mit Wasser aus der Lagerstätte (Flowback). Dieses Lagerstättenwasser (Lawa) ist fast immer mit krebserregendem Benzol und anderen giftigen Verbindungen sowie Schwermetallen und sogar radioaktiven Substanzen belastet. Die gefährliche Mischung aus Frac-Fluiden und Lagerstättenwasser muss an der Bohrstelle „entsorgt“ werden. Da eine vollständige Reinigung nur mit erheblichen Kosten möglich wäre die den Profit aus der Gasgewinnung deutlich übersteigen, wird diese Brühe über Rohrsysteme oder mit Tanklastwagen abtransportiert und über eine Versenkbohrung in tiefe Bodenschichten verpresst. Das in die Tiefe verpresste Wasser verschwindet nicht, sondern kann unter bestimmten Bedingungen in höhere Gesteinsschichten aufsteigen und Grundwasser verunreinigen.
Sowohl durch das Fracken als auch durch das Verpressen der Abwässer kann die Lagerung der Gesteine instabil werden, sodass es zu Erdbeben kommt, die sich bis an die Erdoberfläche auswirken.

Risiken und Gefahren für Mensch und Umwelt, insbesondere für das Trinkwasser

Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser durch Chemikalien in den Betriebs- und Abwässern des Frackverfahrens, hervorgerufen durch:

  • Undichte Bohrlochummantelungen und Pipelines sowie das Aufsteigen von Wässern an vorhandenen und induzierten Gesteinsspalten
  • Unfälle von Tanklastzügen mit Chemikalien und Frackingfluiden
  • Wiederaufstieg verpresster Abwässer bei der Entsorgung von Lagerstättenwasser und Frackfluid

Luftverunreinigungen durch:

  • unkontrollierten Austritt von Methan und anderen Gasen
  • giftige Verbrennungsprodukte durch Abfackeln von Gasen

Erdstöße und Senkungen durch:

  • das Aufbrechen der Schiefergesteinsschicht
  • Verpressen von Flowback

Belastung der Anwohner durch:

  • Infrakstrukturschäden
  • Lärm durch starken LKW-Verkehr auf schmalen Deichstraßen

Flächenverbrauch für:

  • Bohrplätze
  • Fördereinrichtungen
  • Pipelines

Zur Rechtslage
Die Bergbaubehörden der Bundesländer werden durch das Bergrecht, das durch das Bundesberggesetz (BbergG) geregelt wird, in die Lage versetzt, über unsere Bodenschätze zu walten. Sie können Unternehmen und Konzernen die Erlaubnis erteilen Bodenschätze aufzusuchen und/oder zu gewinnen. Bürger, Eigentümer, Städte oder Kommunen haben hier kein Mitspracherecht. (Denn Bodenschätze gelten als Allgemeingut und haben Vorrang vor Eigentum???). Dabei wird die Haftung für Umwelt- und Gebäudeschäden jedoch auf Grundstückseigentümer und Steuerzahler übertragen (die Beweispflicht bei Schadesfällen obliegt den Geschädigten). Dies gibt ExxonMobil und anderen Firmen die Möglichkeit der Ausbeutung von Bodenschätzen mit großem Profit auf Kosten der Allgemeinheit
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen eine Aufsuchungserlaubnis nach unkonventionellem Erdgas aus und zwar überwiegend aus „wasserwirtschaftlicher Sicht“ und „aus Sicht des Naturschutzes“. Diese Einwände, die das Rechtsgut des öffentlichen Interesses zum Ausdruck bringen, wurden von der Genehmigungsbehörde ignoriert. Der Zugriff der Firmen und Konzerne auf unsere Bodenschätze wird weiterhin durch das Bergrecht dominiert.

Autor: Dietmar Goetz

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