Stand der Technik
Begriff in der Umweltgesetzgebung. Der Stand der Technik umfasst fortschrittliche Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die in der Praxis geeignet erscheinen, die bestmögliche Begrenzung von Gefahren zum Schutz der Allgemeinheit zu sichern, ohne die Umwelt zu beeinträchtigen. Zur näheren Bestimmung sind mit Erfolg erprobte Maßnahmen heranzuziehen. Entscheidend dabei ist, dass die technische Erprobung in einem Fall genügt.
Quelle und mehr Info: Gabler Wirtschaftslexikon
Technologie
Allgemein das Wissen über (die Wissenschaft von) Technik/en. Die sprachliche Verbindung von T. mit Fracking verbietet sich im Deutschen automatisch, auch wenn Gas- und Ölunternehmen und Behörden daran arbeiten, „Fracking-Technologie“ salonfähig zu machen.
Zur Definition von T.: Gabler Wirtschaftslexikon